Hinweis für Handynutzer...
Ihr Beschützer
"A-Mano" when things get dicey...
Für Ihre Sicherheit
Schützen Sie sich gegen agressive Angriffe
mit dem "A-Mano" Sicherheitstool.
Die Idee hinter "A-Mano"
Bedrohung durch aggressive Tiere
Pfefferspray ist in Deutschland zur Tierabwehr zugelassen.
Sollte es zu einem gefährlichen Angriff kommen, zielen sie mit dem Pfefferspray direkt auf die Augen und Schnauze des Tieres, um den Angriff gezielt abzuwehren.
Im "Notfall" auch gegen Menschen...
Der Einsatz von Pfeffersprays gegen Menschen ist als gefährliche Körperverletzung strafbar.
Es sei denn, Sie befinden sich in einer akuten Notlage und müssen aus Notwehr handeln. Mehr Infos dazu gibt es weiter unten...
Handy Was ist A-Mano?
A-Mano ist kein Spielzeug !!!!
A-Mano Testdosen inklusive.
Was ist A-Mano?
A-Mano ist kein Spielzeug !!!!
A-Mano Testdose inklusive.
A-Mano kann Leben retten
Das sollten Sie wissen...
Die Kriminalitätsrate steigt, Menschen werden auf der Straße erstochen und abends laufen einen skurrile Menschen oder gefährliche Tiere entgegen, die nicht eingeschätzt werden können. Die Frage, ob man selbst irgendwann das nächste Opfer wird, entsteht immer häufiger in den eigenen Gedanken und damit zugleich auch, wie man sich am besten gegenüber solchen Menschen wehren kann.
Häufig greifen viele Menschen den alt bekannten Gegenstand „das Pfefferspray“ zurück, um sich damit in gefährlichen Situationen zu schützen. Doch was wenige wissen ist, ob das Pfefferspray tatsächlich rechtlich in Deutschland zulässig ist oder ob der Besitz von Pfefferspray sogar strafbar sein kann.
Wir haben dazu ein paar wichtige Punkte für Sie auf dieser Seite zusammengestellt, die Sie wissen sollten, um Rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Quelle: https://jurarat.de/ist-das-pfefferspray-deutschland-zulaessig
Rechtlich und praktisch relevantes
Pfeffersprays, die als „Tierabwehrsprays“ dienen, unterliegen nicht dem Waffengesetz, da sie von ihrem Wesen nach nicht dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, sondern ausschließlich die der Tiere zu beseitigen oder herabzusetzen. Sie werden daher nicht als Reizstoffsprühgeräte angesehen.
Die Tierabwehrsprays gelten jedoch dann nicht als Waffen i.S.d. WaffG, wenn der Hersteller sie als solches erkenntlich herstellt und vertreibt. Bei den Tierabwehrsprays muss die Eigenschaft der Verwendung als Abwehrspray gegenüber Tieren ersichtlich werden.
Für Tierabwehrspray gibt es im Gegensatz zu Pfeffersprays keine amtliche Zulassung. Die Tierabwehrsprays dürfen von jedermann gekauft, besitzt und geführt werden.
https://jurarat.de/ist-das-pfefferspray-deutschland-zulaessig
.Lieferumfang:
- Container mit Sprüheinheit und Tragegriff
- Zweiter Tragegriff
- 1 x Testflasche zum Erlernen des sicheren Umgangs mit A Mano
- 1 x Reizstoffflasche scharf !!!!!!!!
(mit Aufkleber TIERABWEHR gekennzeichnet)
Bedienung
Kontrollieren Sie, dass der Sprühkopf auf Stellung OFF steht !!!!!
Kontrollieren Sie, dass die Reizstoffflasche SCHARF mit AUFKLEBER TIERABWEHR dabei ist.
Kontrollieren Sie, dass eine Testflasche (schwarz) dabei ist. Eine zweite Testflasche ist bereits im Gerät eingesetzt.
Abb. 1
Drehen Sie den Sprühkopf auf Stellung ON
Abb. 2
"A-Mano" muss in der Innenseite der Hand liegen, im angezogenen Zustand. Drehen sie den Sprühkopf auf STELLUNG ON Betätigen sie kurz mit leichtem Druck des Daumens auf den Auslöser. "A-Mano" löst aus.
Zum Wechseln der Testflasche drehen Sie den Sprühkopf auf den Pfeil zwischen OFF & ON.
Nun lässt sich der Sprühkopf samt Testflasche herausnehmen und austauschen. Tauschen Sie die leere gegen die gewünschte neue Flasche aus.
Hierzu verfahren Sie in umgekehrter Reihenfolge.
Wenn Sie A Mano nicht im Einsatz haben, muss der Sprühkopf auf OFF gestellt sein, um ein ungewolltes Auslösen auszuschließen. Setzen Sie die SCHARFE Reizstoffflasche nur im Freien ein und achten Sie gegebenenfalls auf die Windrichtung.
Achtung:
Richten Sie "A-Mano" beim Flaschentausch und auch generell NICHT auf ihr GESICHT, sondern immer in eine sichere Richtung !!!!!
Wichtiger Hinweis:
"Entfernen Sie keinenfalls den Aufkleber "TIERABWEHRGERÄT"!!!
Ohne diese Kennzeichnung erlischt der Status als Tierabwehrgerät und stellt somit eine genehmigungspflichtige Waffe i.S.d. WaffG. dar.